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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Gehle Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.


Zudem verfügt das Unternehmen Gehle Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. 

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen  Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage  vor  Beginn  der  Pauschalreise.  Wenn  die  Preiserhöhung  8  %  des  Pauschalreisepreises  übersteigt, kann  der  Reisende  vom  Vertrag  zurücktreten.  Wenn  sich  ein  Reiseveranstalter  das  Recht  auf  eine Preiserhöhung vor- behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die  Reisenden  können  ohne  Zahlung  einer  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten  und  erhalten  eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des  Preises  erheblich  geändert  wird.  Wenn  der  für  die  Pauschalreise  verantwortliche  Unternehmer  die Pauschal-  reise  vor  Beginn  der  Pauschalreise  absagt,  haben  die  Reisenden  Anspruch  auf  eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die  Reisenden  können  bei  Eintritt  außergewöhnlicher  Umstände  vor  Beginn  der  Pauschalreise  ohne Zahlung  einer  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten,  beispielsweise  wenn  am  Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können  nach  Beginn  der  Pauschalreise  wesentliche  Bestandteile  der  Pauschalreise  nicht vereinbarungsgemäß  durchgeführt  werden,  so  sind  dem  Reisenden  angemessene  andere  Vorkehrungen ohne  Mehrkosten  anzubie-  ten.  Der  Reisende  kann  ohne  Zahlung  einer  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß  dem  Vertrag  erbracht  werden  und  dies  erhebliche  Auswirkungen  auf  die  Erbringung  der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf  eine Preisminderung und/oder  Schadenersatz, wenn  die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im  Fall  der  Insolvenz  des  Reiseveranstalters  oder  –  in  einigen  Mitgliedstaaten  –  des  Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise,so  wird  die  Rückbeförderung  der  Reisenden  gewährleistet.  Gehle  Reisen  GmbH  hat  eine Insolvenzabsicherung  mit  der  R+V  Allgemeine  Versicherung  AG  abgeschlossen.  Die  Reisenden  können diese  Einrichtung (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1,  65189 Wiesbaden, Tel.: +49  611 533-5859,  www.ruv.de,  E-Mail:  ruvruv.de)  kontaktieren,  wenn  ihnen  Leistungen  aufgrund  der  Insolvenz von Gehle Reisen GmbH verweigert werden.


Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de